Exportkontrolle: Germaniumbezogene Artikel

Am 4. Juli 2023 haben das Handelsministerium und die Allgemeine Zollverwaltung gemeinsam eine Mitteilung zur Einführung einer Exportkontrolle für Gallium- und Germanium-bezogene Artikel herausgegeben. Zu den Germanium-bezogenen Artikeln, deren Export eingeschränkt ist, gehören: Germaniummetall, zonierte Germaniumbarren, Zinkgermaniumphosphat, Germanium-Epitaxie-Wachstumssubstrate, Germaniumdioxid und Germaniumtetrachlorid.

Ankündigung zur Einführung von Exportkontrollen für Gallium- und Germanium-bezogene Artikel

Germanium (Ge) ist eine wichtige strategische Ressource. Es ist ein grauweißes Quasimetall, glänzend, hart, chemisch der gleichen Familie von Zinn und Silizium ähnlich, wasserunlöslich und verfügt über gute Halbleitereigenschaften wie Elektronenmobilität und Lochmobilität usw., weit verbreitet in den Bereichen Halbleiter, Luft- und Raumfahrtmessung und -steuerung, nuklearphysikalische Erkennung, Glasfaserkommunikation, Infrarotoptik, Solarzellen, chemische Katalysatoren und biomedizinische Bereiche. Insbesondere kann Germanium zur Herstellung verschiedener Transistoren, Gleichrichter, Leuchtstoffplatten, Gläser mit hohem Brechungsindex und Katalysatoren für Polymerisationsreaktionen verwendet werden.

Germanium-Element-Bild

Germanium ist ein seltenes und verdünntes Metallelement, das in der Natur weit verbreitet ist und in der Erdkruste zu 7 ppm vorkommt. Zu den entdeckten Germaniumerzen gehören Schwefel-Silber-Germanium-Erz (mit 5–7 % Germanium), Germaniumstein (mit 10 % Germanium) und Schwefel-Kupfer-Eisen-Germanium-Erz (mit 7 % Germanium). Germanium kommt auch häufig in vielen Bleierzen, Kupfererzen, Eisenerzen, Silbererzen und Steinkohle vor.

 

Laut Chinatungsten Online belaufen sich die weltweit nachgewiesenen Germaniumreserven auf etwa 8.600 Metalltonnen, viel weniger als die Goldreserven (89.000 Tonnen). Aus heutiger Sicht ist China das zweitgrößte Germaniumressourcenland der Welt und verfügt über Reserven von etwa 3.500 Metalltonnen, während die potenziellen Reserven etwa 9.600 Metalltonnen erreichen, die hauptsächlich in Guangdong, Yunnan, der Inneren Mongolei, Jilin, Shanxi und Guangxi verteilt sind , Guizhou und andere Provinzen.

Um die Umwelt und Ressourcen zu schützen, nationale Interessen zu wahren, die Entwicklung von High-Tech-Industrien zu unterstützen und die Entwicklung inländischer Industrien zu fördern, wird China ab dem 1. August den Export von Germanium-bezogenen Artikeln einschränken.

Ankündigung zur Umsetzung der Exportkontrolle für Germanium-bezogene Artikel:

Gemäß dem „Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China“, dem „Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China“ und dem „Zollrecht der Volksrepublik China“ werden die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz der nationalen Sicherheit und Interessen genehmigt Der Staatsrat beschloss, eine Exportkontrolle für Gallium- und Germanium-bezogene Artikel einzuführen. Die relevanten Angelegenheiten werden wie folgt bekannt gegeben:

I. Germaniumbezogene Gegenstände, die nicht ohne Genehmigung exportiert werden dürfen:

1. Germaniummetall (Monomere, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kristalle, Pulver, Schrott und andere Formen) (Referenzzollwarennummer: 8112921010, 8112921090, 8112991000).

2. District Fusion Germaniumbarren (Referenz-Zollwarennummer: 8112921090)

3. Zink-Phosphor-Germanium (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kristalle, Pulver, Schrott und andere Formen) (Referenz-Zollwarennummer: 2853904040, 3818009008, 3825690008)

4. Germanium-Epitaxie-Wachstumssubstrat (Referenz-Zollwarennummer: 8112921090)

5. Germaniumdioxid (Ref. Zollwaren-Nr.: 2825600002, 3818009009, 3825690009)

6. Germaniumtetrachlorid (Referenz-Zollwarennummer: 2827399001, 3818009010, 3825690010).

Zweitens muss der Exportunternehmer gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Exportlizenzverfahren über die zuständigen Handelsabteilungen der Provinz einen Antrag beim Handelsministerium stellen, das Antragsformular für den Export von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck ausfüllen und Folgendes einreichen Unterlagen:

(A) das Original des Exportvertrags oder der Exportvereinbarung oder eine Kopie oder ein Scan desselben zusammen mit dem Original;

(B) technische Beschreibung oder Prüfbericht der zu exportierenden Artikel

(C) das Endbenutzer- und Endverwendungszertifikat;

(D) das Importeur- und Endbenutzerprofil;

(E) der gesetzliche Vertreter des Antragstellers, der Hauptgeschäftsführer und die Identität der verantwortlichen Person.

Drittens prüft das Handelsministerium die Ausfuhrantragsunterlagen ab dem Datum des Eingangs oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen zur Prüfung und trifft innerhalb der gesetzlichen Frist die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung.

Da die Ausfuhr der in dieser Bekanntmachung aufgeführten Artikel erhebliche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit hat, legt das Handelsministerium in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen dem Staatsrat die Genehmigung vor.

Viertens erteilte das Handelsministerium nach Prüfung und Genehmigung Exportlizenzen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Technologie (im Folgenden als Exportlizenzen bezeichnet).

Fünftens die Verfahren zur Beantragung und Ausstellung von Ausfuhrlizenzen, besondere Umstände, Dokumente und Datenaufbewahrungsfristen gemäß der Verordnung Nr. 29 der Allgemeinen Zollverwaltung des Handelsministeriums von 2005 („Dual-Use-Güter und Technologie-Import- und Exportlizenzverwaltung“) ") die einschlägigen Bestimmungen der Durchführung.

Sechstens stellt der Exportunternehmer dem Zoll eine Exportlizenz gemäß dem „Zollgesetz der Volksrepublik China“ für Zollverfahren aus und akzeptiert die Zollüberwachung. Zoll mit der vom Handelsministerium ausgestellten Exportlizenz für Inspektions- und Freigabeverfahren.

Siebentens: Exportunternehmer, die ohne Genehmigung exportieren, über den Umfang der Genehmigung hinaus exportieren oder andere rechtswidrige Umstände einhalten, werden vom Handelsministerium oder dem Zoll und anderen Abteilungen gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften mit Verwaltungsstrafen belegt. Eine Straftat darstellen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Achtens soll diese Ankündigung ab dem 1. August 2023 offiziell umgesetzt werden.

 

 

 

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