Exportkontrolle: Galliumbezogene Artikel
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- カテゴリ: タングステンニュース
- 2023年7月05日(水曜)17:03に公開
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Gemäß dem „Exportkontrollgesetz der Volksrepublik China“, dem „Außenhandelsgesetz der Volksrepublik China“ und dem „Zollrecht der Volksrepublik China“ werden die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz der nationalen Sicherheit und Interessen genehmigt Der Staatsrat beschloss, eine Exportkontrolle für Gallium- und Germanium-bezogene Artikel einzuführen.
Nicht zugelassene Gallium-bezogene Artikel, die nicht exportiert werden dürfen, sind: Galliummetall (Monomer), Galliumnitrid, Galliumoxid, Galliumphosphid, Galliumarsenid, Indiumgalliumarsen, Galliumselenid und Galliumantimonid.
Gallium (Ga) ist ein silberweißes oder graublaues Metall mit niedrigem Schmelzpunkt und Dampfdruck, metallischem Glanz und einer gewissen Duktilität, das mit Halogen, Schwefel, Phosphor, Arsen, Antimon usw. reagieren kann. Es wird häufig in der Elektronik verwendet. Optoelektronik, Magnetismus, Optik, Chemie, Biomedizin und andere Bereiche. Es kann beispielsweise zur Herstellung von Computerchips, Hochgeschwindigkeitstransistoren, elektronischen Geräten, Solarzellen, Halbleiterlasern, elektronischen Hochgeschwindigkeitsgeräten, Flüssigkristallanzeigen, LEDs (Leuchtdioden), Mikrowellengeräten usw. verwendet werden.
Galliummetall kommt zu 0,0015 % in der Erdkruste vor und ist in der Natur verstreut, hauptsächlich in assoziierten Erzen, hauptsächlich in Bauxit, in geringen Mengen in Zinnerz, Wolframerz und Blei-Zink-Erz und darüber hinaus in Kohle übermäßig verbreitet Die Aufnahme von Gallium kann dem menschlichen Körper bestimmte Schäden zufügen, beispielsweise Nierenversagen.
Laut China Tungsten Online belaufen sich die gesamten Galliumreserven der Welt auf etwa 230.000 Tonnen, wobei Chinas Galliummetallreserven die ersten der Welt sind und etwa 80 bis 85 % der Gesamtreserven ausmachen, während die Währungsreserven von Galliummetall beträgt etwa 40.000 bis 50.000 Tonnen, davon etwa 0,45 Millionen Tonnen in den Vereinigten Staaten, etwa 11.400 Tonnen in Südamerika, etwa 53.900 Tonnen in Afrika und etwa 19.500 Tonnen in Europa.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass China ab dem 1. August den Export von Gallium-bezogenen Artikeln einschränken wird, da Gallium ein seltenes Metallelement und eine giftige Substanz ist und wichtige Anwendungen in der Industrie und im High-Tech-Bereich sowie zum Schutz der Umwelt und der Ressourcen hat .
Das Handelsministerium und die Allgemeine Zollverwaltung haben gemeinsam eine Mitteilung zur Exportkontrolle von Gallium-bezogenen Artikeln herausgegeben:
I. Galliumbezogene Gegenstände, die nicht ohne Genehmigung exportiert werden dürfen:
1. Galliummetall (Monomere) (Referenzzollcode: 8110929010, 8112929090, 8112999000).
Galliumnitrid (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wafer, Pulver, Schrott usw.) (Referenz: 2850001901, 3818009001, 3825690001).
3. Galliumoxid (einschließlich, aber nicht beschränkt auf polykristallines, einkristallines, Wafer, epitaktisches Wafer, Pulver, zerkleinertes Material usw.) (Referenz-Zollwarennummer: 2825909001, 3818009002, 3825690002).
4. Galliumphosphid (einschließlich, aber nicht beschränkt auf polykristallines, einkristallines, Wafer, epitaktisches Wafer usw.) (Referenzzollwarennummer: 2853904030, 3818009003, 3825690003).
5. Galliumarsenid (einschließlich, aber nicht beschränkt auf polykristallines, einkristallines, Wafer, epitaktisches Wafer, Pulver, zerkleinertes Material usw.) (Referenzzoll-Warennummer: 2853909026, 3818009004, 3825690004).
6. Indiumgalliumarsen (Referenzzollwarennummer: 2853909028, 3818009005, 3825690005).
7. Galliumselenid (einschließlich, aber nicht beschränkt auf polykristallines, einkristallines, Wafer, epitaktisches Wafer, Pulver, zerkleinertes Material usw.) (Referenz-Zollwarennummer: 2842909024, 3818009006, 3825690006).
8. Galliumantimonid (einschließlich, aber nicht beschränkt auf polykristallines, einkristallines, Wafer, epitaktisches Wafer, Pulver, zerkleinertes Material usw.) (Referenz-Zollwarennummer: 2853909029, 3818009007, 3825690007).
Zweitens sollten Exportunternehmen die einschlägigen Bestimmungen für Exportlizenzverfahren befolgen, sich über die zuständigen Handelsabteilungen der Provinz an das Handelsministerium wenden, das Antragsformular für den Export von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Technologie ausfüllen und die folgenden Dokumente einreichen:
(A) das Original des Exportvertrags oder der Exportvereinbarung oder eine Kopie oder ein Scan desselben zusammen mit dem Original;
(B) technische Beschreibung oder Prüfbericht der zu exportierenden Artikel
(C) das Endbenutzer- und Endverwendungszertifikat;
(D) das Importeur- und Endbenutzerprofil;
(E) der gesetzliche Vertreter des Antragstellers, der Hauptgeschäftsführer und die Identität der verantwortlichen Person.
Drittens prüft das Handelsministerium die Ausfuhrantragsunterlagen ab dem Datum des Eingangs oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen zur Prüfung und trifft innerhalb der gesetzlichen Frist die Entscheidung über die Erteilung oder Verweigerung der Genehmigung.
Da die Ausfuhr der in dieser Bekanntmachung aufgeführten Artikel erhebliche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit hat, legt das Handelsministerium in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen dem Staatsrat die Genehmigung vor.
Viertens erteilte das Handelsministerium nach Prüfung und Genehmigung Exportlizenzen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und Technologie (im Folgenden als Exportlizenzen bezeichnet).
Fünftens die Verfahren zur Beantragung und Ausstellung von Ausfuhrlizenzen, besondere Umstände, Dokumente und Datenaufbewahrungsfristen gemäß der Verordnung Nr. 29 der Allgemeinen Zollverwaltung des Handelsministeriums von 2005 („Dual-Use-Güter und Technologie-Import- und Exportlizenzverwaltung“) ") die einschlägigen Bestimmungen der Durchführung.
Sechstens stellt der Exportunternehmer dem Zoll eine Exportlizenz gemäß dem „Zollgesetz der Volksrepublik China“ für Zollverfahren aus und akzeptiert die Zollüberwachung. Zoll mit der vom Handelsministerium ausgestellten Exportlizenz für Inspektions- und Freigabeverfahren.
Siebentens: Exportunternehmer, die ohne Genehmigung exportieren, über den Umfang der Genehmigung hinaus exportieren oder andere rechtswidrige Umstände einhalten, werden vom Handelsministerium oder dem Zoll und anderen Abteilungen gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften mit Verwaltungsstrafen belegt. Eine Straftat darstellen, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Achtens soll diese Ankündigung ab dem 1. August 2023 offiziell umgesetzt werden.
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